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Geschäftsbedingungen

Das vermietete Gerät, einschliesslich Zubehör, bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes und unveräusserliches Eigentum des Vermieters. An den Geräten dürfen vom Kunden keine technischen Änderungen vorgenommen werden.

Die Mietzeit beginnt mit der Lieferung oder Abholung des Gerätes ab Betrieb des Vermieters und endet mit dem Wiedereingangstag in dessen Betrieb. Das Mietende ist dem Vermieter mindestens 24 Stunden im voraus telefonisch oder per Fax mitzuteilen, sofern keine fixe Mietdauer vereinbart wurde.

Der Mietpreis basiert auf einer maximalen täglichen Einsatzdauer von neun Stunden bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Angefangene Tage werden als ganze Tage verrechnet. Wochenend- und Feiertagseinsätze werden zusätzlich berechnet.

Mietunterbrüche sind dem Vermieter mindestens 24 Stunden im voraus anzumelden. Der Vermieter behält sich dann das Recht vor, das Gerät gegen den üblichen Transporttarif vom Einsatzort zurückzunehmen und bei erneutem Bedarf wieder dorthin zu bringen. Nachträgliche Mietunterbruchmeldungen kann der Vermieter nicht akzeptieren.

Auftragsänderungen, wie Verschiebung des Mietbeginns, Mietdauer, Gerätetyp usw. müssen dem Vermieter rechtzeitig bekanntgegeben werden. Allfällige Zusatz- bzw. Leerfahrten werden in Rechnung gestellt. Leerfahrten werden auch in Rechnung gestellt, wenn das vom Mieter abgemeldete, abholbereite Gerät beim Eintreffen des LKW immer noch im Einsatz ist. Untervermietung an Dritte bedarf des Einverständnisses des Vermieters.

Spezielle Arbeiten, wie Maler-, Schweiss-, Reinigungsarbeiten mit Säuren oder ähnliche Einsätze, erfordern unbedingt, dass das Gerät ausreichend abgedeckt und geschützt ist. Spritz- und Sandstrahlarbeiten sind nicht erlaubt. Allfällige Reinigungs- und Instandstellungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

Der Betreiber wird bei Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Der Vermieter ist bemüht, das Gerät termingerecht und in einwandfreiem Zustand abzuliefern. Für Lieferverzögerungen, Ausfallzeit bei Störungen, wetterbedingtem Unterbruch usw. gewährt der Vermieter keine Mietpreisreduktion und lehnt jeglichen Anspruch auf Schadenersatz ab.

Bei allfälligen Störungen zwischen Montag und Freitag während der Geschäftszeit, garantiert der Vermieter das raschmöglichste Ausrücken eines Servicetechnikers. Service und Unterhalt sind für den Mieter kostenlos. Das Gerät wird ausschliesslich durch den Servicedienst des Vermieters betriebsbereit gehalten. Der Mieter ist verpflichtet, den Wasserstand der Batterie und bei Benzin- oder Dieselmotor betriebenen Geräten den Ölstand wöchentlich zu kontrollieren. Dieselbetriebene Geräte dürfen nur mit schwefelarmem (unter 50ppm) Dieseltreibstoff betankt werden. Der Treibstoffverbrauch geht zu Lasten des Mieters.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Schäden oder Störungen infolge Missachtung unserer Instruktionen oder unsachgemässer Behandlung in Rechnung zu stellen, insbesondere wenn der Mieter nachweislich fahrlässig oder in rechtswidriger Absicht gehandelt hat.

Ergänzend zu den vorliegenden Mietbedingungen gelten die Bedingungen vom Verband Schweiz. Baumaschinenfabrikanten und Handelsfirmen VSBM.

Der abgeschlossene Mietvertrag untersteht schweizerischem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen UP-Niederlassung.

Preis- und Modelländerungen vorbehalten. Alle auf dieser Webseite genannten Preise sind in Schweizer Franken und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

 

 

 

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UP Telefon 0844 807 807